Bertha Pappenheim Stiftung
Die Stiftung

„Hilfe den Hilfebedürftigen – Schutz den Schutzbedürftigen“, so lautete ein Motto der jüdischen Publizistin und Frauenrechtlerin Bertha Pappenheim (1859-1936). Die Gründerin des jüdischen Frauenbundes sah die aktuellen Herausforderungen ihrer Zeit und wurde aktiv; half hilfebedürftigen jungen Frauen und gab diesen ent­spre­chenden Schutz. Diesem Anliegen ist die Bertha Pappenheim Stiftung verpflichtet.

Wie Bertha Pappenheim legt auch diese Stiftung ihren Schwerpunkt auf die Hilfe und den Schutz für junge Frauen und Mädchen, insbesondere Frauen aus der Prostitution sowie Betroffene von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung. Diesen Frauen soll durch die Unter­stützung eine neue Lebensperspektive ermöglicht werden.

Die Bertha Pappenheim Stiftung mit Sitz in München wurde 2021 als nicht­rechts­fä­hige Stiftung unter dem Dach einer Treuhandstiftung gegründet. Treu­händer ist die Stiftung Stifter für Stifter. Die Bertha Pappenheim Stiftung wurde mit einem Gründungs­kapital von 25.000 Euro ausgestattet.

Die Bertha Pappenheim Stiftung ist vom Finanzamt München als gemein­nützig und mildtätig anerkannt. Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Gleich­be­rechtigung von Frauen und Männern, Entwicklungszusammenarbeit, Hilfe für Opfer von Straftaten, Bildung, Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Straf­gefangene, Wohlfahrtswesen.

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden v.a. im Bereich der Bildung einge­setzt. Außerdem gewährt die Stiftung gezielt finanzielle Hilfen für in Not geratene Frauen oder wenn sie rechtliche oder therapeutische Unterstützung benötigen.

 

 
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